1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang
Für sämtliche Leistungen des DynamicFit (im Folgenden: „Studiobetreiberr“) sowie alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Mitglied gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.
1.2. Mitglied
Mitglied im Sinne dieser AGB sind Personen, die mit dem Studiobetreiber eine aufrechte Mitgliedschaftsvereinbarung haben, hatten oder abschließen wollen.
1.3. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Mitgliedschaftsvereinbarung ist die Nutzung der vom Anbieter betriebenen Studios, deren Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie der vereinbarten Leistungen während der Öffnungszeiten. Für darüber hinausgehende Leistungen können zusätzliche Kosten zum Mitgliedsbeitrag anfallen.
1.4. Jugendliche
Personen unter 16 Jahren dürfen die Studios und angebotenen Leistungen des Anbieters nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nutzen. Mit Personen unter 16 Jahren wird keine Mitgliedschaftsvereinbarung geschlossen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Schriftlichkeit
Eine Mitgliedschaftsvereinbarung kommt nur durch einen schriftlichen Antrag des Mitglieds zustande. Für Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich eine schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Mit Abschluss erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium zum Studio.
2.2. Zutritt
Während der aufrechten Mitgliedschaft ist das Mitglied berechtigt, das Studio während der Öffnungszeiten zu betreten und die vereinbarten Leistungen zu nutzen. Ohne Zutrittsmedium ist der Zugang nicht möglich und nicht gestattet.
2.3. Hausordnung
Das Mitglied verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung des Studios einzuhalten. Diese regelt die Nutzung der Räumlichkeiten und Geräte sowie das Verhalten im Studio. Der Studiobetreiber ist berechtigt, bei Verstößen Anweisungen zu geben, denen das Mitglied Folge leisten muss.
2.4. Nutzung der Spinde
Spinde werden während des Aufenthalts im Studio zum Verwahren persönlicher Gegenstände bereitgestellt. Sie sind nach Verlassen des Studios zu leeren. Der Studiobetreiber ist berechtigt, zweckwidrig genutzte Spinde zu öffnen.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied muss sein Zutrittsmedium sicher verwahren und bei Verlust unverzüglich dem Studiobetreiber informieren. Nach Meldung wird das Medium gesperrt und ein neues Zutrittsmedium ausgestellt.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Das Zutrittsmedium darf nur vom Mitglied selbst genutzt werden.
3.3. Änderung persönlicher Angaben
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung oder Telefonnummer dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied hat sicherzustellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung gedeckt ist. Rückbuchungskosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
4.3. Zahlungsverzug
Bei verschuldetem Zahlungsverzug sind die Kosten zweckentsprechender Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB vom Mitglied zu tragen.
5. DAUER DER
MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaftsvereinbarung wird im Mitgliedsvertrag geregelt.
6. KÜNDIGUNG UND RUHENDSTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1. Kündigung
Die Kündigung wird im Mitgliedsvertrag geregelt.
6.2. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
Bei medizinisch indizierter Unmöglichkeit der Nutzung (z. B. Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft) kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ruhend gestellt werden.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote
Das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol oder verbotenen Substanzen ist im Studio untersagt. Ebenso ist das Mitbringen von Waffen, Sprengstoffen oder gefährlichen Gegenständen verboten.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen oder Tieren in das Studio ist nicht gestattet.
8.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Studiobetreiber haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden durch den Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen.
9.
DATENSCHUTZ
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Studiobetreiber mit eigenen Gegenforderungen aufzurechnen, außer diese wurden gerichtlich festgestellt oder anerkannt.
10.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Abrufbarkeit der AGB
Die AGB sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufbar.
10.4. Änderung der AGB
Der Studiobetreiber ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern wesentliche Vertragspflichten nicht betroffen sind. Änderungen werden wirksam, wenn das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen widerspricht.
Stand: 08/2025